Zitierstil-Leitfaden

Fußnoten zitieren: Vollbeleg, Kurzbeleg und Ebd.

Bei der Fußnoten-Zitierweise, oft deutsche Zitierweise genannt, setzt du hinter die belegte Stelle eine hochgestellte Ziffer. Die Quellenangabe steht in der Fußnote unten auf der Seite: beim ersten Mal als Vollbeleg, danach als Kurzbeleg aus Nachname, Kurztitel und Seite. Folgt dieselbe Quelle direkt in der nächsten Fußnote, reicht meist „Ebd.“. Jedes zitierte Werk steht zusätzlich im Literaturverzeichnis.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion Citely
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Fußnoten-Zitierweise auf einen Blick

Die Fußnoten-Zitierweise ist ein Anmerkungssystem. Im Fließtext steht nur eine hochgestellte Ziffer, der Beleg folgt in der Fußnote am Seitenende. Der Text bleibt so frei von Klammern, und in der Fußnote ist Platz für Anmerkungen, die den Lesefluss stören würden. Ein verbindliches Regelwerk wie das Publication Manual bei APA gibt es nicht. Die Details legen Institute und Lehrstühle in ihren Leitfäden fest, und die weichen in einigen Punkten voneinander ab. Die Regeln auf dieser Seite sind der gemeinsame Kern. Wo sich Leitfäden widersprechen, steht es dabei.

Regel So geht es
Ziffern arabisch, über die ganze Arbeit fortlaufend, nicht auf jeder Seite neu ab 1
Erste Nennung Vollbeleg mit allen Angaben und der konkreten Seite
Weitere Nennungen Kurzbeleg aus Nachname, Kurztitel und Seite
Direkt wiederholte Quelle „Ebd.“, bei anderer Seite mit Seitenzahl
Form Großbuchstabe am Anfang, Punkt am Ende
Mehrere Belege für eine Stelle in einer Fußnote, getrennt durch Semikolon
Literaturverzeichnis zusätzlich nötig, mit jedem zitierten Werk

Grundlage sind unter anderem die Zitierrichtlinien der historischen Institute der Universität Innsbruck (Stand 2025), der Leitfaden der Professur für Wissensgeschichte an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg (2023) und die Checkliste Zitieren und Fußnoten der Universität Heidelberg.

In welchen Fächern Fußnoten üblich sind

Fußnoten sind verbreitet in Jura, Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie und Theologie. In den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften überwiegt das Autor-Jahr-System (Harvard), in Psychologie und Pädagogik APA. Welche Variante dein Institut verlangt und wie du das herausfindest, steht unter Zitierstile im Überblick.

Fußnoten in Hausarbeit und Bachelorarbeit

Für Hausarbeit, Seminararbeit und Bachelorarbeit gelten dieselben Regeln. Bei einer langen Arbeit mit vielen Quellen nimmt dir eine Literaturverwaltung wie Zotero oder Citavi viel ab: Sie setzt Voll- und Kurzbelege automatisch, sobald du einen Fußnotenstil wählst, der zu deinem Leitfaden passt. Fußnoten selbst fügst du immer über die Fußnotenfunktion deines Schreibprogramms ein, in Word unter Windows etwa mit Strg+Alt+F, nie als von Hand hochgestellte Zahl. Nur dann stimmt die Nummerierung auch nach dem Umstellen von Text. Gesetzt werden Fußnoten meist kleiner und enger als der Fließtext, im Leitfaden zur Bachelorarbeit des Lehrstuhls für Dogmatik der Ruhr-Universität Bochum etwa mit 10 pt und Zeilenabstand 1,0 gegenüber 12 pt und 1,5 im Haupttext. Schriftgröße und Abstände legt dein Institut fest. Endnoten am Kapitel- oder Arbeitsende folgen denselben Regeln, sofern dein Leitfaden sie zulässt.

Drei Varianten, die dir begegnen

Variante Erste Fußnote Weitere Fußnoten Beispiel für einen Leitfaden
Klassisch Vollbeleg Nachname, Kurztitel, Seite historische Institute Innsbruck
Kurzbeleg mit Jahr Vollbeleg oder gleich Kurzbeleg Nachname Jahr, Seite HSU Hamburg, Ägyptologie Leipzig
Nur Kurzbelege Kurzbeleg Kurzbeleg Rechtswissenschaft Frankfurt, Islamwissenschaft Heidelberg

Bei der dritten Variante stehen die vollständigen Angaben nur im Literaturverzeichnis. Welche Variante du nutzt, gibt dein Leitfaden vor. Wichtig ist vor allem, dass du sie durch die ganze Arbeit hältst. Ein Klammerbeleg wie „(Berger 2021, S. 47)“ hat im Fließtext einer Fußnoten-Arbeit nichts zu suchen.

Vollbeleg und Kurzbeleg

Der Vollbeleg enthält alles, was man braucht, um das Werk in einer Bibliothek zu finden. Der Kurzbeleg verweist danach nur noch eindeutig darauf zurück. Die Beispiele folgen einem verbreiteten Schema: Vorname Nachname, Titel, Ort: Verlag Jahr, Seite. Andere Leitfäden setzen etwa einen Doppelpunkt nach dem Namen oder lassen den Verlag weg. Entscheidend ist, dass du bei einem Schema bleibst. Alle Namen und Titel in den Beispielen sind erfunden.

Buch

Vollbeleg in der ersten Fußnote:

Anna Berger, Stadtluft und Zunftrecht. Handwerk in süddeutschen Städten, Berlin: Beispielverlag 2021, S. 47.

Kurzbeleg in weiteren Fußnoten:

Berger, Stadtluft, S. 52.

Ab der zweiten Auflage gehört die Auflage in den Vollbeleg, etwa „2. Aufl., Berlin: Beispielverlag 2023“.

Aufsatz in einer Zeitschrift

Jonas Keller, Zunftordnungen als Konfliktquelle, in: Zeitschrift für Beispielgeschichte 14 (2022), H. 2, S. 101–124, hier S. 110.

Keller, Zunftordnungen, S. 115.

Im Vollbeleg steht der Seitenbereich des ganzen Aufsatzes. Mit „hier S.“ nennst du die Seite, auf die du dich beziehst. Im Kurzbeleg steht nur noch diese Seite.

Beitrag in einem Sammelband

Miriam Roth, Bürgerrecht und Zugehörigkeit, in: Paul Hartmann (Hrsg.), Die Beispielstadt. Ein Handbuch, Köln: Musterverlag 2020, S. 45–68, hier S. 52.

Roth, Bürgerrecht, S. 60.

Zitiert wird der Beitrag mit seiner Autorin, nicht nur der Sammelband mit dem Herausgeber. So verlangen es etwa die Bamberger Richtlinien der Evangelischen Theologie und die Innsbrucker Zitierrichtlinien.

Internetquelle

Tim Sommer, Digitale Stadtarchive im Vergleich, in: Beispielportal Geschichte, 03.05.2024, URL: https://example.org/stadtarchive (abgerufen am 12.10.2026).

Sommer, Digitale Stadtarchive.

Hat die Seite keine Seitenzahlen, entfällt die Seitenangabe. Das Abrufdatum gehört dazu, weil sich Webseiten ändern. Fehlt eine Person als Autor, nennst du die verantwortliche Organisation.

So bildest du den Kurzbeleg

  • Aufbau: Nachname, Kurztitel, Seite, also „Berger, Stadtluft, S. 52.“
  • Kurztitel: wenige Wörter aus dem Haupttitel, nicht aus dem Untertitel, in unveränderter Wortfolge und Grammatik. Aus „Digitale Stadtarchive im Vergleich“ wird „Digitale Stadtarchive“, nicht „Stadtarchive digital“. So beschreibt es das Merkblatt der Heidelberger Islamwissenschaft.
  • Ankündigen: Bei langen Titeln kannst du den Kurztitel schon im Vollbeleg festlegen, etwa mit dem Zusatz „(im Folgenden: Stadtluft)“. Diesen Weg zeigen auch die Richtlinien des Instituts für Philosophie der Universität Bonn.
  • Variante mit Jahr: „Berger 2021, S. 52.“ Zitierst du zwei Werke derselben Person aus einem Jahr, unterscheidest du sie mit 2021a und 2021b.

Sonderfall Jura

In juristischen Hausarbeiten steht in der Fußnote meist von Anfang an ein Kurzbeleg, weil das Literaturverzeichnis die vollständigen Angaben enthält. So erklärt es der Leitfaden des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt. Bei Kommentaren und vielen Lehrbüchern nennst du Randnummern (Rn.) statt Seiten. Die Muster, hier mit Platzhaltern:

Gerichtsentscheidungen, Bundestagsdrucksachen und Fundstellen im Bundesgesetzblatt gehören nicht ins Literaturverzeichnis. Manche Lehrstühle wollen für Urteile ein eigenes Verzeichnis der Rechtsquellen, andere nennen sie nur in den Fußnoten. Auch welche Sammlung oder Zeitschrift du bei Urteilen bevorzugst, regelt dein Lehrstuhl.

Ebd., a. a. O., Vgl. und zit. n.

Mit diesen Kürzeln sparst du Wiederholungen. Am Anfang einer Fußnote schreibst du sie groß („Ebd.“, „Vgl.“), mitten in der Fußnote klein („vgl. ebd.“). Abkürzungen schreibst du nach Duden mit Leerzeichen, also „a. a. O.“ und „z. B.“. Die Vorgaben der Leipziger Ägyptologie verlangen das für Abkürzungen wie „z. B.“ und „s. o.“ ausdrücklich.

Kürzel Bedeutung Wann Beispiel Typischer Fehler
Ebd. ebenda dieselbe Quelle wie in der direkt vorangehenden Fußnote „Ebd.“ (gleiche Seite), „Ebd., S. 49.“ (andere Seite) „Ebd.“ nach einer Fußnote mit einer anderen Quelle oder mit zwei Werken
a. a. O. (a.a.O.) am angegebenen Ort ein früher zitiertes Werk, meist mit dem Namen davor „Berger, a. a. O., S. 60.“ mehrdeutig, sobald du zwei Werke derselben Person zitierst
Vgl. vergleiche sinngemäße Übernahme oder Verweis auf weitere Literatur „Vgl. Berger, Stadtluft, S. 52.“ „Vgl.“ vor einem wörtlichen Zitat
zit. n. zitiert nach Zitat aus zweiter Hand, das Original hast du nicht eingesehen „Hans Weber, Chronik der Gerberzunft, 1612, S. 3, zit. n. Keller, Zunftordnungen, S. 112.“ das Original so angeben, als hättest du es selbst gelesen
f. und ff. folgende Seite, folgende Seiten die Stelle reicht auf eine oder mehrere Folgeseiten „S. 52 f.“, „S. 52 ff.“ „ff.“, obwohl der Leitfaden genaue Seitenbereiche verlangt
ibid. lateinisch ibidem, entspricht ebd. Arbeiten auf Englisch „Ibid., p. 49.“ ebd. und ibid. in einer Arbeit mischen

Wo Leitfäden auseinandergehen

  • Ebd. mit neuer Seite: In Innsbruck und an der HSU Hamburg ist „Ebd., S. 49.“ üblich. Die Handreichung der Theologischen Fakultät Leipzig erlaubt „Ebd.“ nur bei derselben Seite und nimmt bei anderer Seite „A. a. O.“ mit Seitenzahl.
  • a. a. O. überhaupt: Das Bonner Institut für Philosophie nutzt es für ein früher zitiertes Werk („Name, a. a. O., S. 26.“), die Leipziger Theologie für die direkt vorangehende Quelle, die Innsbrucker Richtlinien verbieten es ganz. Schweigt dein Leitfaden, ist der Kurzbeleg die eindeutige Wahl.
  • Ebd. nach einem Seitenwechsel: Innsbruck und die Heidelberger Islamwissenschaft schließen ein „Ebd.“ aus, wenn die Bezugsfußnote auf der vorigen Seite steht. Dort schreibst du den Kurzbeleg.
  • Vgl. bei Paraphrasen: Viele deutsche Leitfäden setzen „Vgl.“ vor sinngemäße Übernahmen, etwa Bonn und Leipzig. Die Innsbrucker Richtlinien verzichten darauf und nutzen „Vgl.“ nur, wenn wirklich Positionen verglichen werden.
  • f. und ff.: Die HSU Hamburg nutzt „f.“ für zwei Seiten und „ff.“ für drei, darüber einen Seitenbereich. Die Leipziger Theologie rät von „ff.“ ab, Innsbruck will weder „f.“ noch „ff.“, sondern immer genaue Seiten wie „S. 12, 14–16“.
  • zit. n. im Literaturverzeichnis: Die Heidelberger Checkliste verlangt, auch das Original ins Verzeichnis aufzunehmen. Nicht alle Leitfäden regeln das gleich, hier entscheidet deiner. Beide Regeln im Vergleich zeigt der Ratgeber Sekundärzitat.

Beispiel: eine Fußnotenfolge

¹ Anna Berger, Stadtluft und Zunftrecht. Handwerk in süddeutschen Städten, Berlin: Beispielverlag 2021, S. 47.

² Ebd., S. 49.

³ Jonas Keller, Zunftordnungen als Konfliktquelle, in: Zeitschrift für Beispielgeschichte 14 (2022), H. 2, S. 101–124, hier S. 110.

⁴ Vgl. Berger, Stadtluft, S. 52 f.

⁵ Ebd.

⁶ Hans Weber, Chronik der Gerberzunft, 1612, S. 3, zit. n. Keller, Zunftordnungen, S. 112.

⁷ Vgl. Keller, Zunftordnungen, S. 118; Berger, Stadtluft, S. 60.

  • Fußnote 2: dieselbe Quelle wie Fußnote 1, andere Seite.
  • Fußnote 4: Kurzbeleg, weil Fußnote 3 dazwischen ein anderes Werk nennt. „Vgl.“ zeigt eine sinngemäße Übernahme an, „52 f.“ meint Seite 52 und 53.
  • Fußnote 5: dasselbe Werk und dieselben Seiten wie Fußnote 4. Der Abkürzungspunkt von „Ebd.“ ist zugleich der Schlusspunkt.
  • Fußnote 6: Die Chronik kennst du nur aus Kellers Aufsatz, deshalb „zit. n.“.
  • Fußnote 7: zwei Belege für eine Aussage, getrennt durch Semikolon. Ein „Ebd.“ in Fußnote 8 wäre hier unklar, weil Fußnote 7 zwei Werke nennt.

Fußnotenziffer vor oder nach dem Satzzeichen

Die Ziffer steht dort, wo der belegte Inhalt endet. Bezieht sie sich auf den ganzen Satz, steht sie nach dem Punkt. Bezieht sie sich nur auf ein Wort oder eine Wortgruppe, steht sie direkt dahinter, am Satzende also vor dem Punkt. So halten es die Heidelberger Checkliste und die Leipziger Ägyptologie.

Bezug Stellung Beispiel
ganzer Satz nach dem Punkt Die Zunftordnungen wurden im 16. Jahrhundert mehrfach verschärft.¹
ein Begriff mitten im Satz direkt nach dem Wort Die Bannmeile² war in vielen Städten umstritten.
ein Begriff am Satzende vor dem Punkt Gestritten wurde vor allem um die Bannmeile³.
Teilsatz nach dem Komma (Heidelberg) Die Zünfte verloren an Einfluss,⁴ während die Räte ihre Macht ausbauten.
ganzer Satz als wörtliches Zitat nach Punkt und Anführungszeichen „Die Ordnung galt für alle Meister der Stadt.“⁵
Teilzitat am Satzende je nach Leitfaden Keller nennt die Ordnung „ein Werkzeug der Abgrenzung“.⁶

Beim Teilsatz und beim Teilzitat gehen die Leitfäden auseinander. Heidelberg setzt die Ziffer beim Teilsatz hinter das Komma, ein Merkblatt aus der Bochumer Literaturwissenschaft davor. Beim Teilzitat am Satzende verlangt Innsbruck die Folge Anführungszeichen, Punkt, Ziffer (wie im Beispiel oben), die Leipziger Theologie dagegen Anführungszeichen, Ziffer, Punkt. Entscheidend sind dein Leitfaden und eine einheitliche Umsetzung.

Unabhängig davon gilt:

  • Zwischen Wort oder Satzzeichen und Ziffer steht kein Leerzeichen.
  • Mehrere Fußnoten mitten in einem Satz machen ihn schwer lesbar. Bündle die Belege lieber in einer Fußnote am Satzende, getrennt durch Semikolon.

Fußnoten mit inhaltlichen Anmerkungen

Fußnoten dürfen mehr als Belege enthalten. Die Heidelberger Checkliste nennt Querverweise innerhalb der Arbeit, abweichende Forschungsmeinungen und Erläuterungen, die den Textfluss stören würden. Typische Formen:

⁸ Unter „Zunft“ wird hier jede obrigkeitlich anerkannte Vereinigung von Handwerksmeistern einer Stadt verstanden.

⁹ Anders Keller, der die Ordnungen vor allem als Quelle von Konflikten liest; vgl. Keller, Zunftordnungen, S. 118.

¹⁰ Siehe dazu Kapitel 3.2.

¹¹ Einen Überblick über den Forschungsstand gibt Roth, Bürgerrecht, S. 45–50.

Fußnote 8 klärt einen Begriff, Fußnote 9 zeigt eine Gegenposition, Fußnote 10 verweist innerhalb der Arbeit, Fußnote 11 auf weiterführende Literatur.

Damit Anmerkungen helfen statt stören:

  • Knapp bleiben. Was dein Argument trägt, gehört in den Fließtext. Die Innsbrucker Richtlinien wollen Anmerkungen „auf das Nötigste beschränkt“ und ohne eigene Exkurse.
  • Belegen. Enthält eine Anmerkung fremde Gedanken, braucht auch sie einen Beleg. Zitierst du in der Fußnote wörtlich, folgt der Beleg direkt hinter dem Zitat.
  • Faustregel: Wird eine Anmerkung länger als drei, vier Zeilen, gehört der Gedanke entweder in den Haupttext oder ganz aus der Arbeit.

Fußnoten und Literaturverzeichnis

Auch wenn der Vollbeleg schon in der Fußnote steht, gehört jedes zitierte Werk zusätzlich ins Literaturverzeichnis. Beide sehen sich ähnlich, unterscheiden sich aber in vier Punkten:

Merkmal Fußnote Literaturverzeichnis
Name Vorname Nachname Nachname, Vorname
Seite die konkrete Stelle, bei Aufsätzen mit „hier S.“ keine bei Büchern, Seitenbereich bei Aufsätzen
Ordnung Reihenfolge im Text, fortlaufend nummeriert alphabetisch nach Nachnamen
Schluss Punkt Punkt

Berger, Anna, Stadtluft und Zunftrecht. Handwerk in süddeutschen Städten, Berlin: Beispielverlag 2021.

Keller, Jonas, Zunftordnungen als Konfliktquelle, in: Zeitschrift für Beispielgeschichte 14 (2022), H. 2, S. 101–124.

Weitere Regeln aus den Leitfäden:

  • Nur, was du zitierst. Gelesene, aber nicht zitierte Werke gehören nicht hinein (Frankfurt, Innsbruck).
  • Gleiche Angaben. Titel, Jahr und Schreibweise der Namen stimmen mit den Fußnoten überein. Sonst lässt sich ein Kurzbeleg nicht eindeutig zuordnen.
  • Quellen getrennt. Bei vielen Quellen wie Archivalien oder Primärtexten kannst du ein eigenes Quellenverzeichnis vor das Literaturverzeichnis stellen. Innsbruck erlaubt das ausdrücklich, das Bochumer Merkblatt trennt Primär- und Sekundärliteratur.
  • Jura: Gerichtsentscheidungen, Bundestagsdrucksachen und Fundstellen im Bundesgesetzblatt kommen nicht ins Literaturverzeichnis, Urteile manchmal in ein eigenes Verzeichnis.

Häufige Fehler

  • Erste Nennung nur als Kurzbeleg. „Berger, Stadtluft, S. 47.“ in der ersten Fußnote lässt offen, welches Werk gemeint ist, solange dein Leitfaden einen Vollbeleg verlangt. Ausnahme sind Varianten mit Kurzbelegen von Anfang an, etwa in Jura.
  • Ebd. über eine andere Quelle hinweg. Steht zwischen zwei Fußnoten ein anderes Werk, zeigt „Ebd.“ auf das falsche. Dasselbe gilt nach einer Fußnote mit zwei Werken. Schreib dann den Kurzbeleg.
  • Ebd. nach dem Umstellen. Verschiebst du Absätze, wandern die Fußnoten mit. Ein „Ebd.“, das vorher stimmte, verweist danach oft auf eine andere Quelle. Nach jedem größeren Umbau gehst du die Ebd.-Fußnoten noch einmal durch.
  • a. a. O. bei mehreren Werken derselben Person. „Berger, a. a. O.“ ist mehrdeutig, sobald du zwei Bücher von Berger zitierst. Der Kurzbeleg mit Titel ist eindeutig.
  • Gemischte Kurzbelege. Mal „Berger 2021, S. 52.“, mal „Berger, Stadtluft, S. 52.“ Beide Formen sind üblich, aber nicht nebeneinander in derselben Arbeit.
  • Uneinheitlicher Vollbeleg. Mal „Berlin: Beispielverlag 2021“, mal „Beispielverlag, Berlin 2021“, mal ohne Verlag. Ein Schema gilt für alle Fußnoten und das Literaturverzeichnis.
  • Fußnote ohne Punkt oder klein begonnen. Fußnoten gelten als Satz. Auch der Duden empfiehlt, sie als verkürzte Sätze mit Punkt abzuschließen.
  • Zählung beginnt auf jeder Seite neu. Die Nummerierung läuft durch die ganze Arbeit. In Word prüfst du das in den Einstellungen für Fuß- und Endnoten.
  • Paraphrase ohne Beleg. Auch eine sinngemäße Übernahme braucht eine Fußnote mit Seitenzahl. Ob „Vgl.“ davor gehört, regelt dein Leitfaden.
  • Klammerbeleg zwischen Fußnoten. Ein einzelnes „(Keller 2022, S. 110)“ im Fließtext einer Fußnoten-Arbeit ist ein Stilbruch.
  • Werk fehlt im Literaturverzeichnis. Jedes Werk aus den Fußnoten braucht einen Eintrag. In Jura sind Gerichtsentscheidungen ausgenommen.

Checkliste vor der Abgabe

  • Leitfaden deines Instituts gelesen: Schema für Vollbeleg und Kurzbeleg, Ebd., a. a. O., Vgl. sowie f. und ff. sind geklärt.
  • Fußnoten über die Fußnotenfunktion gesetzt und durch die ganze Arbeit fortlaufend nummeriert.
  • Jedes Werk erscheint bei der ersten Nennung als Vollbeleg, oder durchgehend als Kurzbeleg, wenn dein Fach das so will.
  • Alle Kurzbelege folgen demselben Muster.
  • Jedes „Ebd.“ zeigt auf die direkt vorangehende Fußnote, und die nennt nur ein Werk.
  • Nach dem letzten Umstellen von Text alle Ebd.-Fußnoten noch einmal kontrolliert.
  • Jede Fußnote beginnt groß und endet mit einem Punkt.
  • Ziffern bei Satzbezug nach dem Punkt, bei Wortbezug direkt am Wort, ohne Leerzeichen davor.
  • Wörtliche Zitate mit Seitenzahl, sinngemäße Übernahmen mit Beleg, Zitate aus zweiter Hand mit „zit. n.“.
  • Kein Klammerbeleg im Fließtext.
  • Jedes Werk aus den Fußnoten steht im Literaturverzeichnis, mit gleichem Titel und Jahr.
  • Anmerkungen sind knapp, zentrale Argumente stehen im Fließtext.

Was Citely an deinen Fußnoten prüft

Für Fußnoten-Arbeiten ist vor allem das Modul Zitations-Form zuständig. Es erkennt zuerst, dass deine Arbeit in Fußnoten zitiert, und beurteilt die Belege dann nach den Regeln dieses Stils, nicht nach APA oder Harvard. Dabei achtet Citely unter anderem auf:

  • ein „Ebd.“, das nicht auf die direkt vorangehende Fußnote verweist, sondern über eine andere Quelle hinwegspringt,
  • ein Werk, das bei seiner ersten Nennung nur als Kurzbeleg auftaucht,
  • Kurzbelege, die mal mit Jahr und mal ohne gebildet sind, und uneinheitliche Namensformen wie „Anna Berger“ neben „A. Berger“,
  • Fußnoten ohne Schlusspunkt,
  • einzelne Klammerbelege zwischen Fußnoten, die Citely als Stilbruch meldet,
  • Werke, die du in den Fußnoten zitierst, die im Literaturverzeichnis aber fehlen. Gesetze und Gerichtsentscheidungen zählen dabei nicht als Lücke.

Ob du „Ebd.“ oder „a. a. O.“ nutzt und ob dein Kurzbeleg ein Jahr enthält, lässt Citely dir, solange du es einheitlich hältst. Bei Gesetzen, Urteilen und Kommentaren erwartet Citely keinen Vollbeleg in der ersten Fußnote.

Der Gratis-Check prüft ohne Konto mit drei Modulen (Sprache, Wissenschaftlichkeit, Zitations-Form) die ersten 4 Seiten deiner Arbeit samt Literaturverzeichnis. Nach rund 5 Minuten ist der Bericht fertig, alle Befunde siehst du nach kostenloser Anmeldung.

Im Pro-Check gleicht Citely deine Zitate mit bis zu 15 hochgeladenen Quellen-PDFs ab, prüft an der zitierten Seite und markiert wörtliche Zitate, die dort nicht oder nur verzerrt stehen. Kurzverweise wie „Ebd.“ löst Citely dabei auf, damit sie dem richtigen PDF zugeordnet werden. Steht hinter „zit. n.“ oder „zitiert nach“ das gelesene Werk mit Jahr, etwa „zit. n. Keller 2022, S. 112.“, gleicht Citely mit diesem Werk ab, wenn du dessen PDF hochlädst. Was Citely bei einer ganzen Hausarbeit oder Bachelorarbeit sonst prüft, steht auf den jeweiligen Seiten.

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Häufige Fragen zu Fußnoten

Kommt die Fußnote vor oder nach dem Punkt?
Meist danach. Bezieht sich die Fußnote auf den ganzen Satz, steht die Ziffer hinter dem Punkt. Bezieht sie sich nur auf ein Wort oder eine Wortgruppe, setzt du sie direkt an dieses Wort, am Satzende also vor den Punkt. Gibst du einen ganzen Satz wörtlich wieder, folgt die Ziffer nach Punkt und schließendem Anführungszeichen. Beim Teilzitat am Satzende und beim Teilsatz unterscheiden sich die Leitfäden der Hochschulen: Manche setzen die Ziffer hinter das Komma, andere davor. Hier entscheidet der Leitfaden deines Instituts. Zwischen Wort oder Satzzeichen und Ziffer steht nie ein Leerzeichen.
Muss eine Fußnote mit einem Punkt enden?
In der Regel ja. Fußnoten gelten als Satz: Sie beginnen mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt, auch wenn nur ein Kurzbeleg oder „Ebd.“ darin steht. Endet die Fußnote mit einer Abkürzung wie „Ebd.“, ist deren Punkt zugleich der Schlusspunkt. So steht es in vielen Hochschul-Leitfäden, und auch der Duden empfiehlt, Fußnoten als verkürzte Sätze mit Punkt abzuschließen. Nach Fußnoten mit nur einzelnen Wörtern erlaubt der Duden, den Punkt wegzulassen, empfiehlt ihn aber auch dort. Wichtig ist vor allem, dass du es in allen Fußnoten gleich machst.
Brauche ich bei Fußnoten noch ein Literaturverzeichnis?
Ja. Auch wenn der Vollbeleg schon in der Fußnote steht, gehört jedes zitierte Werk zusätzlich ins Literaturverzeichnis. Dort steht der Nachname vor dem Vornamen, sortiert wird alphabetisch, und bei Büchern entfällt die Seitenangabe, bei Aufsätzen nennst du den Seitenbereich. In juristischen Arbeiten gehören Gerichtsentscheidungen und Materialien wie Bundestagsdrucksachen nicht ins Literaturverzeichnis.
Was ist der Unterschied zwischen ebd. und a. a. O.?
„Ebd.“ steht für „ebenda“ und gilt nur für die Quelle aus der Fußnote direkt davor, bei neuer Seite mit Seitenzahl, etwa „Ebd., S. 49.“ Mit „a. a. O.“ („am angegebenen Ort“) greifst du auf ein Werk zurück, dessen Vollbeleg weiter oben steht, meist mit dem Namen davor: „Berger, a. a. O., S. 60.“ Manche Leitfäden verwenden a. a. O. anders oder verbieten es ganz, weil bei mehreren Werken derselben Person unklar bleibt, welches gemeint ist. Eindeutig ist immer der Kurzbeleg aus Nachname, Kurztitel und Seite.
Schreibt man vgl. bei indirekten Zitaten in die Fußnote?
Meist ja. Viele deutsche Leitfäden setzen „Vgl.“ vor den Beleg, wenn du einen Gedanken sinngemäß übernimmst, und lassen es bei wörtlichen Zitaten weg. Es gibt aber Ausnahmen: Die Zitierrichtlinien der historischen Institute in Innsbruck verzichten bei indirekten Zitaten darauf und nutzen „Vgl.“ nur, wenn tatsächlich Positionen verglichen werden. Fehlen darf der Beleg selbst nie. Auch eine Paraphrase braucht eine Fußnote mit Seitenzahl.
Darf ebd. am Anfang einer neuen Seite stehen?
Besser nicht. Innsbruck und die Heidelberger Islamwissenschaft schließen ein „Ebd.“ als erste Fußnote einer neuen Seite aus, weil die Bezugsfußnote dann auf der vorigen Seite steht und beim Lesen nicht zu sehen ist. Schreib dort den Kurzbeleg. Vorsicht auch nach dem Umstellen von Text: Verschobene Fußnoten machen aus einem korrekten „Ebd.“ schnell einen Verweis auf die falsche Quelle.
Kann Citely meine Fußnoten prüfen?
Ja. Das Modul Zitations-Form erkennt, dass du in Fußnoten zitierst, und achtet zum Beispiel darauf, ob ein „Ebd.“ auf die direkt vorangehende Fußnote verweist und ob Werke aus den Fußnoten im Literaturverzeichnis fehlen. Der Gratis-Check läuft ohne Konto und prüft mit drei Modulen (Sprache, Wissenschaftlichkeit, Zitations-Form) die ersten 4 Seiten samt Literaturverzeichnis. Die Prüfung dauert rund 5 Minuten, alle Befunde siehst du nach kostenloser Anmeldung. Im Pro-Check gleicht Citely deine Zitate zusätzlich mit bis zu 15 hochgeladenen Quellen-PDFs ab, prüft an der zitierten Seite und markiert wörtliche Zitate, die dort nicht oder nur verzerrt stehen.
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